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Stellenmeldepflicht ab 1. Juli 2018

Ist Ihre Stelle meldepflichtig?

Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 entschieden, wie das Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV) auf Verordnungsebene umgesetzt wird.

Auf der Website von arbeit.swiss finden Sie laufend aktuelle Informationen zur Stellenmeldepflicht, die auf den 1. Juli 2018 eingeführt wurde.

Link zu arbeit.swiss

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