Newsleser

Höhere EO-Beiträge ab 1. Januar 2021

 

Änderungen der EO-Beiträge ab 1. Januar 2021

In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 ist die Einführung des Vaterschaftsurlaubs gutgeheissen worden. Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderung per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Damit steigen die EO-Beiträge.

Der EO-Lohnbeitrag steigt von 0.45 auf 0.5 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,55 auf 10,6 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.

Die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2021

  Arbeitgeber Arbeitnehmer Total
AHV 4.35% 4.35% 8.7%
IV 0.7% 0.7% 1.4%
EO neu 0.25% 0.25% 0.5%
Total AHV/IV/EO neu
bisher
5.3%
5.275%
5.3%
5.275%
10.6%
10.55%

Zurück