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Höhere AHV-Beiträge ab 1. Januar 2020

Bundesgesetz über die Steuerreform un die AHV-Finanzierung titt in Kraft

Am 19. Mai 2019 nahmen die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Steuer­reform und die AHV-Finanzierung (STAF) an. Der Bundesrat hat danach beschlossen, es per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Damit steigen die AHV-Beiträge.

Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.

Die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2020

  Arbeitgeber Arbeitnehmer Total
AHV neu
bisher
4.35%
4.2%
4.35%
4.2%
8.7%
8.4%
IV 0.7% 0.7% 1.4%
EO 0.225% 0.225% 0.45%
Total AHV/IV/EO neu
bisher
5.275%
5.125%
5.275%
5.125%
10.55%
10.25%

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