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COVID-19-Verordnung Insolvenzrecht

Verordnung über insolvenzrechtliche Massnahmen zur Bewältigung der Coronakrise

Der Bundesrat hat die Verordnung über insolvenzrechtliche Massnahmen zur Bewältigung der Coronakrise per 16. April 2020 verabschiedet. Sie tritt per 20. April 2020 in Kraft. Die Verordnung hat unter anderem direkten Einfluss auf die Bestimmungen von Artikel 725 des schweizerischen Obligationenrechts (Kapitalverlust und Überschuldung).

 

 

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