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COVID-19-Kredit

Überbrückungskredit für Unternehmen

Ab Donnerstag, 26. März 2020 können Unternehmen, welche aufgrund der momentanen Coronavirus-Situation in Liquiditätsprobleme stehen, bei Finanzinstituten der Schweiz einen Überbrückungskredit beantragen. Der Bundesrat hat beschlossen, dass bis zu einem Maximalbetrag von CHF 500'000.– der Bund als Bürge einsteht.

Gemäss Mitteilung des Bundesrates vom 25. März 2020 werden Überbrückungskredite bis CHF 500'000.– zu einem Zinssatz von 0 % und ohne Gebühren vergeben. Die Rückzahlung hat innert 5 Jahren zu erfolgen.

Damit Sie schnell mit dem Kredit bedient werden, empfehlen wir Ihnen das Gesuch bei Ihrer Hausbank einzureichen.

Mittels untenstehendem Link gelangen Sie zum Gesuch für Ihren COVID-19-Kredit.

Gesuch für COVID-19-Kredit

 

 

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