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Änderung ALV per 01. Januar 2023

Per 01. Januar 2023 fällt das Solidaritätsprozent in der Arbeitslosenversicherung (ALV) weg

Der Beitragssatz für die ALV beträgt 2.2 % (je 1.1 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) des massgebenden Jahreslohnes bis zu einer Grenze von CHF 148'000.–. Seit 2011 wird auf den Lohnbestandteilen über CHF 148'200.– ein sogenanntes Solidaritätsprozent (je 0.5 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) erhoben. Per 01. Januar 2023 fällt  das Solidaritätsprozent bis auf weiteres weg.

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